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Ponyclub Halver

Nutzungsbedingungen von reitbuch.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Ponyclub Halver 

1.) Geltungsbereich


Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen Ponyclub Halver (nachfolgend Betrieb genannt) und dem Reitschüler bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht u.ä.


2.) Gegenstand der Vereinbarung


Gegenstand des Vertrags ist die Erteilung von Reitunterricht / Events. Der Vertrag kommt zustande, indem sich der Reitschüler in unserem Online-Buchungssystem registriert, den dabei entstandenen Anmeldebogen unterschrieben im Betrieb abgibt und der Betrieb durch Aktivierung bzw. Freischaltung zustimmt. Bei Minderjährigen muss die Unterschrift durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.


Je nach Vereinbarung und Freischaltung kann der Unterricht / Event durch individuelle Buchung von Terminen über das Buchungssystem und/oder als regelmäßiger Stammplatz erfolgen. Die Zuweisung der Stammplätze erfolgt durch den Betrieb.


Der Unterricht erfolgt als Einheit in Theorie und Praxis am Pferd. Die Entscheidung über den Unterrichtsinhalt und den Ausführungsort obliegt den Reitlehrern.


Eine Einheit dauert 60 Minuten inklusive der Versorgung der Pferde vor und nach der Einheit.


Für den Unterricht stehen Stall, Arbeitsplatz und Ausreitgelände zur Verfügung.


3.) Risiko und Haftung


Das Betreten des Geländes, sowie die Teilnahme am Angebot des Ponyclub Halvers erfolgt auf eigene Gefahr. Der 

Umgang mit Pferden birgt grundsätzlich ein Risiko, da das Verhalten der Tiere nicht immer vorhergesehen werden kann.


a. Haftung


Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung der Reitschüler werden empfohlen.


Insbesondere weisen wir darauf hin, dass durch den Betrieb, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen für Unfälle und Schäden, die während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur soweit übernommen wird, als der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht.


Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit Dritter ist jegliche Haftung ausgeschlossen.


Haftungsansprüche müssen unmittelbar und unverzüglich nach dem Schadensereignis angemeldet werden.


Der Betrieb haftet nicht für Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.


b. Aufsichtspflicht


Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen.


c. Hinweise


Reitplätze, Koppeln, Pferdeboxen u.ä. dürfen nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis betreten werden. Das Füttern der Pferde ist nur nach Absprache gestattet.


d. Helmpflicht


Alle Teilnehmer müssen bei einer Einheit mit Pferd einen Reithelm nach gültiger Euronorm tragen. Fahrradhelme sind nicht zulässig!


e. Weitere Ausrüstung der Teilnehmer 


Das Tragen von folgender, geeigneter Kleidung während der (Reit)einheit ist Plicht: Reithose oder eng anliegende, lange Hose, feste Schuhe/Stiefel mit Absatz, die über den Knöchel reichen, sowie maximal hüftlange Oberteile. Das Tragen von Reithandschuhe wird empfohlen. Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist die Teilnahme am Unterricht / Event nicht möglich.


f. Auskunftspflicht


Die Reitschüler/innen bzw. deren Sorgeberechtigte bestätigen, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, am Reitunterricht / Event teilzunehmen. Etwaige Probleme, die dem praktischen oder theoretischen Reitunterricht / Event entgegenstehen könnten, sind vor dem Beginn mitzuteilen.


Zum Wohle unserer Pferde bestehen individuelle Gewichtsgrenzen, die einzuhalten sind.


4.) Vergütung


Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Sollten die Preise angepasst werden, wird dies vorher kommuniziert.


Das Ponyclub-Abo ist vom Reitschüler jeweils bis zum 5. eines Monats zu bezahlen und gilt für eine Einheit pro Woche am festgelegten Termin (Stammplatz). Die Monatspreise sind eine Mischkalkulation und basieren auf der üblichen Anzahl an Terminen im Jahr. Für Monate, in denen die Werktage so fallen, dass fünfmaliger Unterricht erfolgt, muss nicht entsprechend mehr bezahlt werden. Umgekehrt reduziert sich der Preis aber auch nicht, wenn durch Ferien und Feiertage weniger Termine im Monat stattfinden.


Einzelreitstunden, Ausritte, Kurse oder sonstige Veranstaltungen müssen bei Anmeldung bezahlt werden.


5.) Unterrichtsausfall


Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, so wird ein Ersatztermin angeboten. Dies gilt nicht für Einheiten, die aufgrund von höherer Gewalt abgesagt werden müssen. Hierzu zählen insbesondere extreme Witterungsverhältnisse. Eine Rückvergütung der nicht in Anspruch genommener Reitstunden wird nicht gewährt.


Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die im Risikobereich des Reitschülers liegen, wird eine Rückvergütung nicht in Anspruch genommener Einheiten nicht gewährt.


6.) Buchung und Absage


a. Ponyclub 


Die Buchung von Teilnahmen erfolgt generell ausschließlich über das Online-Buchungssystem und ist verbindlich.


Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, so ist die Teilnahme möglichst frühzeitig über .Bsp. WhatsApp mitzuteilen.


Wird die Teilnahme an einem Stammplatz eines Ponyclub-Abos storniert, so besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin.


b. Kindergeburtstage, Ponyzeiten, Ferienkurse, Ausritte, Reitstunden u.ä.


Die Buchung und Stornierung von Teilnahmen erfolgt generell ausschließlich über das Online-Buchungssystem und ist verbindlich.


Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, so ist die Teilnahme möglichst frühzeitig über das Online-Buchungssystem zu stornieren, damit der Platz für andere Teilnehmer frei wird.


Stornobedingungen sind den einzelnen Kursen / Terminen zu entnehmen.


Bereits getätigte Zahlungen werden nach Abzug der Stornogebühren im Reitbuch als Wertguthaben gutgeschrieben und können z.B. für den Kauf anderer Kurse eingesetzt werden.


7.) Vertragslaufzeit und Kündigung des Ponyclubabos


Ein Ponyclub-Abo beginnt mit der Zuweisung des Stammplatzes und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende und ist dem Betrieb schriftlich mitzuteilen.